https://www.golem.de/news/porn…-sperren-2106-157486.html
ZitatKonzepte der plausiblen Altersprüfung für den einmaligen Nutzungsvorgang (Stichwort: „Einmalschlüssel“)
[...]Dies kann z. B. durch ein Verfahren gegeben sein, bei dem der Nutzer per Webcam in Augenschein genommen wird, sofern hierbei ausschließlich geschultes Personal zum Einsatz kommt, eine wirksame Lebenderkennung erfolgt und eine ausreichende Bildqualität gewährleistet ist. Le-benderkennung und ausreichende Bildqualität sind erforderlich, um sicherzustellen, dass es sich um eine echte Person handelt, die aktuell vor der Kamera sitzt und um Umgehungsmöglichkeiten beispielsweise mittels eingespielten Filmen oder Maskierung auszuschließen. Ist der Nutzer nicht zweifelsfrei volljährig, hat zusätzlich eine Ausweisprüfung zu erfolgen. Zweifel sind in Anlehnung an die Praxis bei der Kontrolle nach dem Jugendschutzgesetz, die seitens der in den einzelnen Bundesländern zuständigen Ministerien durch Erlasse bzw. Vollzugshinweise fest-geschrieben wurde2, dann gegeben, wenn durch das äußere Erscheinungsbild, das Verhalten oder Äußerungen der Eindruck entsteht, dass es sich um einen Minderjährigen handeln könnte. Erfolgt diese Ausweis-prüfung per Webcam, gelten die vorgenannten Voraussetzungen auch hier. Es ist zudem sicherzustellen, dass der Ausweis von allen Seiten und vollständig in Augenschein genommen wird. Ist hiernach nicht zweifelsfrei festzustellen, dass der Nutzer volljährig ist, darf der Zugang nicht gewährt werden.
WTF? Wer denkt sich sowas aus?